Sportbootführerschein Binnen
- Auf allen Flüssen zuhaus !

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Voraussetzungen für den Erwerb:

Mindestalter 16 Jahre
ausreichendes Sehvermögen
(ggf. mit Sehhilfe)
Farbunterscheidungsvermögen
Vorlage eines Kfz-Führerscheins 
bzw. Führungszeugnisses
Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten
für Minderjährige

 

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer
Länge von weniger als 20 Meter, die mit einer Antriebsmaschine von
mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.

Auf dem Rhein gilt weiterhin die Beschränkung der Antriebsleistung von 3,68 KW (5 PS)

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