Nach Abschluss eines jeden bisher ausgeführten Lehrgangs werden die theoretischen und praktischen Prüfungen von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) abgenommen.
Auf die Prüfungsgebühren des DMYV muss zu Lehrgangsbeginn ein Vorschuss geleistet werden. Die restlichen Prüfungsgebühren werden am Prüfungstag von der Kommission direkt vereinnahmt.
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